Startseite | Kontakt | Links | Datenschutz | Impressum | AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze.

Unsere Tätigkeit ist auf dem Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unseren Nachweis oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenstelligen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

§ 1
An Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
b) Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: vom Erwerber je 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
c) Erbbaurechte, vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
d) Vorverkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes: vom Berechtigten 1,16 %.

§ 2
Bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter:
a) unabhängig von eventuell vereinbarter geringerer Vertragsdauer, aus der 5-Jahres Mietsumme 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
b) Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren, berechnet von der Vertragssumme, bezogen
auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres Mietsumme 3,57 %.
c) Option auf Verlängerungen des Mietvertrages, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, zusätzlich aus der 5-Jahres-Mietsumme, sofern die 10-Jahres-Mietsumme
nicht überschritten wird, 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

§ 3
Die in §§ 1 + 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

§ 4
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 5
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 6
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate, andernfalls der Alleinauftrag sich um 1 weiteres Jahr verlängert. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 7
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.

§ 8
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 9
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er die unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§ 10
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

§ 11
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von uns vereidigten Sachverständigen.

§ 12
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 13
a) Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hattingen.

Stand: 1. Januar 2007